Die Kreis-Wasserwacht-Leitung der Wasserwacht: Kitzingen
hat gemäß § 3 der Wahlordnung für das Bayerische Rote Kreuz einen Wahlvorbereitungsausschuss gebildet und gleichzeitig festgelegt, dass die Wahl am
Datum: 30.03.2025
Ort: Karl-Knauf-Halle Iphofen, Schützenstraße 3a, 97346 Iphofen
Zeit: 13:00 Uhr (vor der BRK-Mitgliederversammlung)
durchzuführen ist.
Jugendleiter und stellvertretende Jugendleiter der Kreis-Wasserwacht werden von je zwei stimmberechtigten Jugendleitern aus den Ortsgruppen und zwei amtierenden Jugendleitern der Kreis-Wasserwacht gewählt. Vorschlagsberechtigt sind die Wahlberechtigten.
Der Wahlvorbereitungsausschuss fordert alle wahlberechtigten Mitglieder auf, Wahlvorschläge bis zum
Montag, den 17.03.2025, 18.00 Uhr
Schriftlich, oder per E-Mail einzureichen. Wahlvorschläge per E-Mail sind nur zulässig, wenn der vom Vorschlagenden unterzeichnete Wahlvorschlag als Datei-Anhang zur E-Mail übersendet wird und dieser geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Später eingehende Vorschläge können nicht berücksichtigt werden.
Die amtierende Kreis-Wasserwacht-Leitung legte fest, dass folgende Funktionen zu wählen sind (§ 6 Abs. 4 und § 20 Abs. 3 Ordnung WW)
Vorsitzender der Kreis-Wasserwacht
Stellv. Vorsitzender der Kreis-Wasserwacht
Technischer Leiter der Kreis-Wasserwacht
1. Stellv. Technischer Leiter der Kreis-Wasserwacht
Jugendleiter der Kreis-Wasserwacht
Stellv. Jugendleiter der Kreis-Wasserwacht
Die Kreis-Wasserwacht-Leitung besteht einschließlich der nach der Jugendordnung gewählten Jugendvertreter aus höchstens 10 stimmberechtigten gewählten Mitgliedern.
Gemäß § 3 Abs. 1 der BRK-Wahlordnung darf nur Wahlvorschläge abgeben, wer bei der betreffenden Wahl wahlberechtigt ist.
Wahlvorschläge sind zu richten an:
Bayerisches Rotes Kreuz
Wasserwacht Kitzingen
Wahlvorbereitungsausschuss
Schmiedelstraße 3
97318 Kitzingen
wahlen.kt(at)brk(dot)de
Wenn möglich, sollte den Wahlvorschlägen die Einverständniserklärung des Vorgeschlagenen beigefügt werden.
Das beiliegende Formblatt kann benutzt werden, ist aber keine Pflicht.
Gemäß §§ 6 Abs. 1a, 7 Abs. 4 WahlO kann die Wahl auch mit Hilfe einer elektronischen Teledialog-Einrichtung (TED) stattfinden. Die Abstimmung über das TED-Verfahren erfüllt das Erfordernis der geheimen Abstimmung (§ 6 Abs. 1 WahlO). Ein Antrag gem. § 6 Abs. 2 WahlO auf offene Abstimmung bleibt jedoch möglich; in diesem Fall wird offen per Handzeichen ohne Nutzung des TED-Systems abgestimmt.
Beachten Sie bitte die aktuellen Hinweise auf https://www.kvkitzingen.brk.de/start/aktuelles/wahlen-2025.html
Bitte melden Sie sich auf der Homepage mit dem Formular Anmeldung Mitgliederversammlung / Abruf Wahlberechtigungsschein, oder per Telefon 09321 2103-0 an und beantragen Sie Ihren Wahlberechtigungsschein. Wir möchten hiermit den Ablauf und die Überprüfung der Wahlberichtigungen vereinfachen.
Kitzingen, 15.01.2025
Der Wahlvorbereitungsausschuss
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